Praxis Dr. Katmer
Gesetzlich Versicherte Patienten - Privatpatienten und Selbstzahler
Wir möchten Ihnen einen klaren Überblick über die anfallenden Kosten geben, falls Sie sich für eine Behandlung in unserer Praxis entscheiden. Unsere Abrechnung erfolgt stets nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Um herauszufinden, ob wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen können, bieten wir ein 10-minütiges ärztliches Telefongespräch an.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Unsere Leistungen werden dabei so dokumentiert, dass die medizinische Notwendigkeit für Ihre private Krankenversicherung nachvollziehbar ist. Sollte eine durchgeführte Behandlung nicht exakt in der GOÄ erfasst sein, erfolgt die Abrechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ anhand sogenannter Analogziffern. Diese entsprechen der Art, dem Aufwand und den Kosten der erbrachten Leistung.
Vor Ihrer Erstbehandlung schließen wir mit Ihnen einen schriftlichen Behandlungsvertrag sowie eine Honorarvereinbarung ab. Darin wird auch der Gebührenfaktor für die Abrechnung festgelegt.
Wichtiger Hinweis: Es kann vorkommen, dass Ihre private Krankenversicherung nicht alle Leistungen vollständig übernimmt. In diesem Fall müssten Sie die verbleibenden Kosten selbst tragen.
Auch als Selbstzahler*in sind Sie in unserer Praxis herzlich willkommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir eine reine Privatpraxis sind und gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten nicht übernehmen oder bezuschussen.
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